Aus der Sportwelt
„Anhebung der Reiseaufwandsentschädigung wichtiger Impuls für Vereinssport!“
Lange hat die Interessenvertretung Sport Austria darum gekämpft, jetzt ist die Grundsatzentscheidung gefallen: Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), 2009 eingeführt, aber seither nie erhöht, wird von 540 Euro auf 720 Euro pro Monat und die Tagesgrenze auf 120 Euro angehoben. Das hat die Bundesregierung heute verlautbart.
Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Obwohl noch wichtige Detailfragen zu klären sind: Die Anhebung der PRAE ist ein wichtiger Impuls für den gemeinnützigen Vereinssport, weil sie den Sportbetrieb absichert und damit auch dazu beiträgt, die Vielfalt unserer Sportkultur aufrechtzuerhalten. Ein großes Dankeschön dafür an Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner.“
Die PRAE wird bis dato als Aufwandsentschädigung für SportlerInnen, BetreuerInnen und SchiedsrichterInnen verwendet. In diesem Zusammenhang hofft Sport Austria aber noch auf die Erweiterung des BezieherInnenkreises um die für Durchführung einer Veranstaltung notwendigen Hilfskräfte. Außerdem drängt Sport Austria auf eine praktikable Umsetzung der angekündigten Meldepflicht der PRAE. Niessl: „Transparenz muss sein, keine Frage. Man muss aber aufpassen, dass die ohnehin schon von Bürokratie stark belasteten FunktionärInnen nicht irgendwann die Freude an der Tätigkeit verlieren. Aus diesem Grund setzt sich Sport Austria generell für eine Entbürokratisierung ein und tut das natürlich auch hier. Die PraktikerInnen von Sport Austria müssen für die Klärung dieser Frage mit einbezogen werden!“
Bericht: Sport Austria
Die Erhöhung gilt ab 1.1.2023 und die auszahlenden Vereine/Institutionen müssen 1x jährlich ab 1.1.2024 die Auszahlungen personenbezogen dokumentieren und melden. (Anmerkung RFA)