Bekenntnis für Respekt gegen Gewalt im Sport

Bekenntnis für Respekt gegen sexualisierte und jegliche Gewalt im Sport

Die Racketlon Federation Austria (RFA) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Die Racketlon Federation Austria (RFA) und ihre Mitglieder verpflichten sich,

  • alle fair zu behandeln,
  • die Würde aller zu respektieren, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung, sowie Diskriminierung jeglicher Art entgegenzuwirken,
  • keinerlei physische oder psychische Gewalt anzuwenden (insbesondere keine sexuelle Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten, Handlungen und Taten),
  • die persönlichen Grenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz zu achten und sich dementsprechend respektvoll zu verhalten,
  • sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen zu bemühen,
  • die Eigenverantwortlichkeit und die Selbständigkeit zu unterstützen,
  • ein pädagogisch verantwortliches Handeln anzustreben,
  • soziales und faires Verhalten und den nötigen Respekt gegenüber anderen zu leben,
  • anzuerkennen, dass das Interesse jedes und jeder Einzelnen, seine/ihre Gesundheit und sein/ihr Wohlbefinden über den Interessen und den Erfolgszielen der Racketlon Federation Austria (RFA) stehen,
  • Maßnahmen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand anzupassen,
  • nach bestem Wissen und Gewissen den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen,
  • durch gezielte Aufklärung und unter Wahrnehmung der Vorbildfunktion negativen Entwicklungen entgegenzuwirken sowie
  • die in der RFA – Racketlon Federation Austria gültigen Regeln in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (beim Duschen, Umkleiden, auswärtigen Übernachtungen etc.), die Kommunikationskultur (Miteinbeziehung der Erziehungsberechtigten bzw. anderer SportlerInnen), das 6-Augen-Prinzip bzw. das Prinzip der offenen Tür einzuhalten.

Sport ist ein Umfeld, das geprägt wird von Vertrauen und Respekt. Nur durch die nötige Unterstützung des gesamten Umfelds können SportlerInnen ihre persönlichen Bestleistungen erzielen.

Um Opfern, TrainerInnen und Verbänden eine Hilfestellung bei diesem sensiblen Thema zu geben, hat das Sportministerium, in Zusammenarbeit mit 100% Sport und der AG Gegen sexualisierte Gewalt im Sport, die Handreichung „Für Respekt und Sicherheit“ herausgegeben. In dieser finden Sie sowohl Tipps zur Prävention von sexualisierten Übergriffen als auch Hilfestellungen für den akuten Anlassfall.

Bei einem dringlichen Verdachtsfall wenden Sie sich bitte direkt an eine Hilfseinrichtung!

Weitere Informationen zu dem Thema „Prävention sexualisierte Gewalt im Sport“ finden Sie auf der Homepages von 100% Sport und von Sport Austria oder bei dem Forschungsprojekt „VOICE“

Sollte es zu Verdachtsfällen von Vergehen innerhalb der RFA kommen ist die erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und deren Eltern im RFA-Vorstand die Genderbeauftragte Bettina Sam bettina.sam@gmail.com

Zudem sind alle für die RFA tätigen bezahlten oder ehrenamtlichen Trainer verpflichtet eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen. Um diese kostenlos zu bekommen ist eine Bestätigung von der RFA einzuholen, siehe Vorlage im Anhang.

Formulare Strafregisterbescheinigung

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