Novelle der COVID-Verordnung ohne Auswirkungen auf Sport
Die mit , 21.1., in Kraft getretende Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich. Für die berufliche Tätigkeit gelten, sofern das jeweilige Bundesland diese anbietet, auch wieder Wohnzimmertests als 3G-Nachweis.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ auf der Sport Austria Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
Die neue COVID-Bundesverordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar):
Gespräche zu Problematik der 25-Teilnehmer:innen-Grenze
Betreffend die Problematik der 25-Teilnehmer:innen-Grenze bei Zusammenkünfte im Breitensport, nach dieser kein Training oder Wettkampf mit mehr als 25 Sportler:innen (i https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_24/BGBLA_2022_II_24.html
Weitere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#regelungen-ab-21-jaenner-2022
TrainerInnen, BetreuerInnen, SchiedsrichterInnen etc. zählen nicht zu 25-Teilnehmer:innen-Grenze
Das Gesundheitsministerium hat die Auslegung von Sport Austria, wonach TrainerInnen, BetreuerInnen etc. als Personen, die zur Durchführung der Sportveranstaltung erforderlich sind, nicht in die TeilnehmerInnenhöchstzahl einzurechnen sind, geteilt. Somit betrifft die Grenze von 25 Personen in erster Linie die SportlerInnen.
Lockerung der Einreisebestimmungen
Ab 24.1. kommt es zu einer Lockerung der Einreisebestimmungen nach Österreich. Alle Länder, die noch als Virusvariantengebiete gelten, werden von der Liste gestrichen. Somit gelten bei der Einreise aus allen Staaten einheitliche Bestimmungen.
Für die Einreise nach Österreich ist ein 2G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich ist ein PCR-Test (max. 72 Stunden) oder der Nachweis einer Booster-Impfung nötig. Wer weder PCR-Test noch Booster-Impfung hat, muss vor Grenzübertritt eine Registrierung durchführen und eine 10-tägige Quarantäne antreten, aus der man sich umgehend mittels negativem PCR-Test freitesten kann. Ohne gültigen 2G-Nachweis ist die Einreise nur nach erfolgter Registrierung und einer Quarantäne von 10 Tagen (Freitesten ab dem 5. Tag) möglich. Ausnahmen (3G-Nachweis) bei der Einreise aus beruflichen Zwecken gelten ausschließlich für PendlerInnen.
Weitere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#einreiseregeln-ab-24-jaenner-2022
Immer am aktuellsten Stand
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