Wer zählt laut Gesetz als Spitzensportler?

Am Montag den 8. Februar ist die neue Covid-19 Verordnung in Kraft getreten. Für Spitzensportler wie Weltmeisterin Christine Seehofer (Fotocredit: RFA) gibt es kaum Neuerungen. Dennoch kam es in den letzten Wochen immer wieder zu Anfragen bei der RFA warum Jugend-Nationalspieler (u16 und jünger) bzw. die Top 25 der RFA-Rankings nicht als Spitzensportler zählen und so wie in anderen Racketsportarten trainieren dürfen. Die Antwort auf die Frage „Wer zählt als Spitzensportler?“ ist ganz einfach, weil dies im Gesetz klar geregelt ist. Laut § 9 der Verordnung sind vom Sportstätten-Betretungsverbot Indoor lediglich ausgeschlossen:

„Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien.“

Die RFA bittet nun die Racketlon-Community sich selbst ein Urteil zu bilden, ob einige Sportfachverbände die Verordnung auf der Suche nach Schlupflöchern recht eigenwillig interpretieren. Nur weil Förderungen auch zu Einkünften aus sportlichen Tätigkeiten zählen, können die RFA Elite Teams gemeinsam mit dem u21 Anschluss-Kader trainieren. Für alle anderen Racketlon-Spieler heißt es, so Leid es uns tut nach wie vor, Bitte warten!

Bundesgesetzblatt Nr. 58. Verordnung: 4. COVID-19-SchuMaV

 

Covid-Regeln Nationalteam ab 8.2.

Warum die einen trainieren dürfen, die anderen nicht ist immer unfair. Warum man Skifahren darf und Tennisspielen nicht, ist unerklärlich. Jedoch gilt es für die RFA lediglich die Covid-Verordnungen gesetzeskonform umzusetzen, mit dem Ziel das Infektionsrisiko so weit als möglich zu minimieren. Die Elite-Spieler trainieren daher nur in den Racketlon Trainingsgruppen an den vom Sportministerium genehmigten RFA-Stützpunkten in Wien, Gleisdorf, Lienz und Innsbruck. Mit der neuen Verordnung am 8.2. wurden die Regeln nochmals verschärft, alle Spieler und Trainer haben vor jedem Training einen negativen Corona-Test vorzuweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem ist ein Logbuch zu führen. Es bedarf einem verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Krise und der Vorbildwirkung der Sportfachverbände um die Infektionszahlen zu senken. Kinder und Senioren als Spitzensportler zu definieren, ist in jedem Fall der falsche Weg. Um die Problematik gänzlich aus dem Weg zu schaffen, fordert die RFA eine schnelle Wiedereröffnung aller Sportstätten für alle Sportler mit Eintritts-Tests.

RFA Elite Corona-Regeln vs3 080221

Covid Logobuch RFA Vorlage

 

Marcel Weigl
RFA Executive President

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